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   VK Brandenburg, 01.02.2007 - 2 VK 56/06   

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https://dejure.org/2007,35176
VK Brandenburg, 01.02.2007 - 2 VK 56/06 (https://dejure.org/2007,35176)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 01.02.2007 - 2 VK 56/06 (https://dejure.org/2007,35176)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 2 VK 56/06 (https://dejure.org/2007,35176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergaberechtsverstoß durch mangelnde Transparenz im Vergabeverfahren; Merkmale eines transparenten Vergabeverfahrens; Anforderungen an eine hinreichende vergabeverfahrensrechtliche Dokumentationspflicht; Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wegen nicht ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Dokumentationspflicht nach § 30 VOL/A: Grundsätze

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lieferung von Schnelltestsystemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - Verg 45/03

    Wiederholung der Angebotswertung

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.02.2007 - 2 VK 56/06
    Dies lässt sich für die angebotene Skontofrist von 14 Tagen annehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2003 ­ Verg 45/03).
  • VK Bund, 22.05.2003 - VK 1-29/03

    Beschaffung von Monitoren in unterschiedlichen Größen/Technologien

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.02.2007 - 2 VK 56/06
    Anerkannt ist, dass Skonti berücksichtigt werden können, wenn sie eine umfassende Prüfung der Rechnungslegung erlauben (1. VK Bund, Beschluss vom 22.05.2003 - VK 1-29/03) und an eindeutige Bedingungen gebunden sind (VK Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2004 ­ 203-VgK-442004).
  • VK Sachsen, 06.04.2009 - 1/SVK/005-09

    Anforderungen an eine Rüge

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung können Skontoabzüge bei der Wertung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Bedingungen für den Skontoabzug klar, vollständig und eindeutig umschrieben sind (BGH, Urteil v. 11.03.2008, X ZR 134/05, 2. VK Brandenburg, B. v. 01.02.2007, 2 VK 56/06; VK Lüneburg, B. v. 30.09.2004, 203-VgK- 44/2004; B. v. 21.09.2004, 203-VgK-42/2004; VK Baden-Württemberg, B. v. 15.07.2004, 1 VK 34/04; ).
  • VK Schleswig-Holstein, 11.09.2009 - VK-SH 14/09
    Trotz des Ansatzes, dass auch Interimsverträge mit neuen Preisen als neue Auftragsvergabe dem Vergaberecht unterliegen können, wenn diese eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen darstellen (im Ergebnis so EuGH, Urteil vom 19.06.2008 ­ C 454/06), ist die Rspr. einhellig der Auffassung, dass die Vergabestelle bei dringenden und unaufschiebbaren Leistungen berechtigt ist, bis zum Abschluss des Nachprüfungsverfahrens oder bis zur Abwicklung eines geregelten Vergabeverfahrens in rechtlich zulässiger Weise Interimsverträge ohne Bekanntgabe und Ausschreibung zu vergeben (so OLG Hamburg, Beschluss vom 14.03.08 ­ Vgk FB 1/08: OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.08 ­Wverg 10/07; VK Arnsberg, Beschluss vom 25.08.08-VK 14/08; VKBrandenburg, Beschluss vom 01.02.07 ­ 2 VK 56/06; VK Lüneburg, Beschluss vom 27.06.03 ­ 203-VgK- 14/2003).
  • VK Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - VK 2-44/11

    Änderungen des Bieters an den eigenen Angaben zulässig?

    Die kriterienbezogene Angabe erzielter Punkte und ihre Addition allein sind nicht ausreichend (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 01. Februar 2007, 2 VK 56/06).
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